Wohnungsübergabe-Checkliste 2026: Der komplette Leitfaden für Vermieter und Mieter

Eine Wohnungsübergabe dauert im Schnitt 30 bis 60 Minuten – doch was in dieser Zeit dokumentiert (oder vergessen) wird, entscheidet oft über hunderte oder tausende Euro. Ob Kautionsrückzahlung, Schönheitsreparaturen oder Nebenkostenabrechnung: Das Übergabeprotokoll ist das zentrale Beweisdokument im Mietverhältnis. Diese Checkliste führt Sie Schritt für Schritt durch die perfekte Übergabe.
Vor dem Übergabetermin: Die richtige Vorbereitung
- Termin bei Tageslicht vereinbaren: Mängel an Wänden, Böden und Fenstern sind bei künstlichem Licht deutlich schwerer zu erkennen. Ideal ist ein Termin am Vormittag.
- Leere Wohnung: Die Übergabe sollte grundsätzlich in der vollständig geräumten und besenrein gereinigten Wohnung stattfinden – Möbel verdecken Kratzer im Parkett und Flecken an Wänden.
- Unterlagen bereitlegen: Mietvertrag, ggf. das Einzugsprotokoll vom Beginn des Mietverhältnisses, Liste der übergebenen Schlüssel und die letzten Zählerstände.
- Strom nicht vorzeitig abmelden: Für die Funktionsprobe von Licht, Herd und Klingel muss die Wohnung am Übergabetag noch mit Strom versorgt sein.
- Zeit einplanen: Mindestens 45 Minuten für eine 3-Zimmer-Wohnung. Unter Zeitdruck entstehen lückenhafte Protokolle.
Profi-Tipp: Vorabnahme
Viele Hausverwaltungen führen 2–3 Wochen vor dem Auszug eine unverbindliche Vorabnahme durch. So kann der Mieter erkannte Mängel noch selbst beheben – das spart beiden Seiten Streit und Kosten.
Vorabnahme digital protokollieren
Mit dem DWUP Vorabnahme-Protokoll dokumentieren Sie Mängel vor der Übergabe in wenigen Minuten – inklusive automatischer To-Do-Liste mit Frist für den Mieter als PDF.
Vorabnahme-Protokoll startenDie Raum-für-Raum-Checkliste
Gehen Sie jeden Raum systematisch nach demselben Muster durch – von oben nach unten: Decke, Wände, Fenster, Türen, Boden, Heizkörper, Steckdosen und Einbauten.
- 1
Decken und Wände
Farbe und Zustand notieren (z.B. „weiß, Raufaser, guter Zustand“). Achten Sie auf Dübellöcher, Flecken, Risse, Abplatzungen und Anzeichen von Schimmel – insbesondere in Raumecken, hinter Möbelstandorten und in Bad/Küche.
- 2
Fenster und Türen
Öffnen und schließen Sie jedes Fenster und jede Tür (Funktionsprobe). Prüfen Sie Dichtungen, Griffe, Rollläden und Glasscheiben auf Beschädigungen. Auch Zimmertüren auf Kratzer und Bohrlöcher kontrollieren.
- 3
Böden
Bodenbelag und Zustand je Raum festhalten (Parkett, Laminat, Fliesen, Teppich). Kratzer, Druckstellen, Wasserflecken und lose Leisten dokumentieren. Bei Parkett: Abnutzungsgrad des Versiegelungszustands notieren.
- 4
Heizung und Sanitär
Alle Heizkörper kurz aufdrehen (Funktionsprobe), Thermostatventile prüfen. In Bad und Küche: Armaturen, Abflüsse (Wasser laufen lassen!), Silikonfugen, WC-Spülung, Duschkabine und Fliesen kontrollieren.
- 5
Elektrik
Lichtschalter und Steckdosen stichprobenartig testen, Klingel und Gegensprechanlage prüfen. Fest verbaute Leuchten und deren Zustand notieren.
- 6
Einbauküche und Geräte
Falls mitvermietet: Jedes Gerät einzeln prüfen (Herd, Backofen, Kühlschrank, Spülmaschine, Dunstabzug). Arbeitsplatten auf Schnitt- und Brandspuren kontrollieren.
- 7
Nebenräume nicht vergessen
Keller, Dachboden, Garage, Stellplatz, Briefkasten und Balkon/Terrasse gehören ebenfalls ins Protokoll – sie werden am häufigsten übersehen.
Zählerstände, Schlüssel und Formalitäten
- Alle Zählerstände ablesen: Strom, Gas, Wasser (warm/kalt) und Heizung – immer mit Zählernummer und am besten mit Ablesefoto. Details dazu in unserem Artikel über Zählerstände und Schlüsselprotokoll.
- Schlüssel zählen und dokumentieren: Haustür, Wohnungstür, Keller, Briefkasten, Garage – Anzahl und Art jedes Schlüssels ins Schlüsselprotokoll aufnehmen.
- Neue Anschrift des Mieters notieren: Wichtig für die Betriebskostenabrechnung und die Kautionsabrechnung.
- Wohnungsgeberbestätigung ausstellen: Nach § 19 Bundesmeldegesetz muss der Vermieter dem einziehenden Mieter innerhalb von zwei Wochen eine Wohnungsgeberbestätigung für die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt ausstellen.
Fotodokumentation: Das unterschätzte Beweismittel
Ein schriftliches Protokoll ist gut – ein Protokoll mit eingebetteten, datierten Fotos ist besser. Fotografieren Sie jeden Raum in der Übersicht und jeden dokumentierten Mangel im Detail. Wichtig: Die Fotos sollten direkt im Protokoll eingebettet und von beiden Parteien mitunterschrieben werden, damit sie später eindeutig zuordenbar sind. Lose Handyfotos ohne Bezug zum Protokoll haben vor Gericht deutlich geringeren Beweiswert.
Häufigster Fehler
Formulierungen wie „Wohnung in ordnungsgemäßem Zustand“ ohne Details sind nahezu wertlos. Beschreiben Sie konkret: „Wohnzimmer: Parkett mit zwei ca. 5 cm langen Kratzern vor der Balkontür“ – nur so lässt sich später beweisen, was bei der Übergabe war und was nicht.
Unterschriften und Verteilung
Das Protokoll wird von beiden Parteien (bzw. deren Bevollmächtigten) unterschrieben. Jede Partei erhält ein Exemplar – bei digitalen Protokollen genügt der PDF-Versand per E-Mail an alle Beteiligten. Ein von beiden Seiten unterschriebenes Protokoll hat eine starke Beweiswirkung: Was darin steht, gilt als einvernehmlich festgestellt. Und umgekehrt: Mängel, die nicht im Protokoll stehen, kann der Vermieter später nur schwer geltend machen.
Häufige Fragen
Muss der Mieter bei der Wohnungsübergabe anwesend sein?
Eine gesetzliche Pflicht gibt es nicht, aber es liegt im Interesse beider Parteien. Erscheint der Mieter trotz Einladung nicht, sollte der Vermieter die Übergabe mit einem neutralen Zeugen durchführen und das Protokoll mit Fotodokumentation besonders sorgfältig führen.
Ist ein Übergabeprotokoll gesetzlich vorgeschrieben?
Nein, es gibt keine gesetzliche Pflicht. Das Protokoll ist aber das mit Abstand wichtigste Beweismittel bei Streitigkeiten über Kaution, Schäden und Renovierung – Gerichte messen ihm hohe Bedeutung bei.
Was bedeutet „besenrein“?
Besenrein heißt: grob gereinigt, frei von Müll und losen Verschmutzungen. Eine Grundreinigung oder das Putzen von Fenstern schuldet der Mieter ohne besondere Vereinbarung nicht.
Kann ich die Übergabe auch digital protokollieren?
Ja – digitale Übergabeprotokolle mit eingebetteten Fotos, Zählerständen und digitaler Unterschrift sind rechtlich gleichwertig und in der Praxis meist beweissicherer, weil nichts vergessen wird und alles mit Zeitstempel dokumentiert ist.
Checkliste automatisch abarbeiten
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